Datenschutz

Datenschutzordnung

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen persönliche Daten (Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Bankverbindung) auf. Diese werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
  2. Die Mitglieder gestatten die Verwendung der persönlichen Daten für Zwecke des Vereines, der sie unter Berücksichtigung der Vorschriften der Datenschutzgesetze und des Vereinszwecks zu verwalten hat. Die Gestattung ist jederzeit schriftlich widerrufbar, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verein vereinbar ist.
  3. Die Mitglieder gestatten weiter die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an die in § ….. der Satzung genannten Verbände. Übermittelt werden bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Sportveranstaltungen des Verbandes meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse soweit diese für die Publikation nach außen oder für interne Bewertungen durch den Verband von Bedeutung sind.
  4. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder (in seiner Vereinszeitung sowie) auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang.
  5. Mitgliederlisten dürfen nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht werden.
  6. Falls der Verein ein Kooperationsabkommen mit einem Dritten geschlossen hat oder schließt, ist er berechtigt, diesem einmal jährlich eine vollständige Liste der Adressen einschließlich des Geburtsdatums der Vereinsmitglieder mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Das Mitglied kann dieser Weitergabe schriftlich im Beitrittsantrag oder später widersprechen. In diesem Fall sind die Daten des widersprechenden Mitglieds aus der Liste zu entfernen.
  7. Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder dieser Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins sowie der Veröffentlichung von Bild- und/oder Tondokumenten in Print-, Tele- und elektronischen Medien zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Name, Adresse und Geburtsdatum des austretenden Mitglieds gelöscht, es sei denn, es bestehen vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Vereins zu einer längeren Aufbewahrung (§§ 145 – 147 AO). Falls Daten weitergegeben wurden, ist der Verein verpflichtet bei der empfangenden Stelle dafür zu sorgen, dass die Daten dort gelöscht werden. Dies gilt nicht für Teilnahme- oder Ergebnislisten bei Sport